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Fördermöglichkeiten

Wir beraten Sie zu Fördermöglichkeiten und Qualifizierungsangeboten. Hiermit möchten wir Sie unterstützen dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sollten Sie auch Menschen die Möglichkeit geben wollen, welche bereits länger nicht am Erwerbsleben teilgenommen haben, sprechen Sie uns auf unser Programm #MitArbeit an. 

Leistungsansprüche

Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – zum Beispiel wenn es um die Qualifizierung von Personal mit besonderem Förderbedarf geht. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erläutert: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell

 

Bei der Einstellung von Bewerbenden, die in unserem Hause im Bezug von Bürgergeld stehen, können wir einzelfallbezogene Förderungen bieten. Dazu können betriebliche Trainingsmaßnahmen gehören, aber auch Qualifizierungen oder Eingliederungszuschüsse. Der Arbeitgeber-Service berät Sie gerne über die Möglichkeiten.

Leistungen im Überblick

  • Vermittlung von Arbeitskräften

    Wir unterstützen Sie kostenfrei bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden und der Stellenbesetzung.

    Gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen und wählen passgenau geeignete Bewerbende für Sie aus.

  • Betriebliches Praktikum (MAG)

    Wenn Sie und der/die potenzielle neue Mitarbeitende herausfinden wollen, ob Sie zueinander passen, ist dies möglich. So können Sie ganz praktisch die Fertigkeiten und Qualifikationen abklären, aber auch Kenntnisse vermitteln. Diese Möglichkeit darf max. 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit zahlt das Jobcenter Landkreis Kassel weiterhin die Leistungen zum Lebensunterhalt und erstattet die Fahrtkosten. Somit fallen für Ihr Unternehmen keine Kosten an.

  • Eingliederungszuschuss (EGZ)

    Unter bestimmten Voraussetzungen fördern wir die Einstellung eines/einer neuen Mitarbeitenden. Das Jobcenter Landkreis Kassel zahlt dann Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den Unterstützungsbedürfnissen des/der Mitarbeitenden. Wenn Sie einen/eine Mitarbeitende/n einstellen wollen und ein Eingliederungszuschuss beantragt werden soll, melden Sie sich gerne vor der Einstellung bei uns.

Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose #MitArbeit

Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen die nachstehend genannten, attraktiven Förderprogramme für Arbeitgebende bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen. Mit dem Teilhabechancengesetz, zu finden in §§ 16e und 16i SGB II, gibt es zwei weitere Fördermöglichkeiten in Form von Lohnkostenzuschüssen.

 

1. Teilhabe am Arbeitsmarkt – §16i SGB I

Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen bis zu 5 Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching, sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützen Arbeitgebende und Arbeitnehmende gleichermaßen. Das bedeutet, Sie haben bis zu 5 Jahre Zeit, um mit unserer Hilfe neue Mitarbeitende so zu stärken und zu fördern, dass Sie aus Ihrem Team nicht mehr wegzudenken sind.

 

Lohnkostenzuschuss:

1. Jahr 100%

2. Jahr 100%

3. Jahr 90%

4. Jahr 80%

5. Jahr 70%

 

  • Lohnkostenzuschuss bemisst sich am Mindestlohn, bei tariflichen oder tariforientierten Arbeitgebenden am Tariflohn
  • Übernahme der Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro
  • ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
  • Praktika in anderen Betrieben möglich
  • für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse möglich

 

Zielgruppe sind über 25-Jährige, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Bei Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Familien mit mindestens einem unter 18-jährigen Kind, sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn diese in den letzten 5 Jahren Leistungen im Jobcenter bezogen haben. Die infrage kommende Personengruppe hat in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet.

 

2. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – § 16e SGB II

Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen zwei Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching unterstützt Arbeitgebende und Arbeitnehmende gleichermaßen.

 

Lohnkostenzuschuss:

1. Jahr 75%

2. Jahr 50%

 

  • Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich an dem zu berücksichtigenden Arbeitsentgelt
  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist möglich
  • Ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

 

Förderfähig sind alle Personen, die mindestens zwei Jahre langzeitarbeitslos entsprechend § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sind. Voraussetzung ist, dass ein mindestens zweijähriges Arbeitsverhältnis begründet wird.

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