Öffentliche Zustellung
Manchmal hat das Jobcenter Landkreis Kassel keine Möglichkeit, Ihnen Briefe zu schicken, zum Beispiel, weil Ihre aktuelle Anschrift nicht bekannt ist und die Post als unzustellbar zurück kommt. Handelt es sich dabei um wichtige Schreiben oder Bescheide, erfolgt die Zustellung durch eine öffentliche Bekanntmachung. Ein Aushang im Eingangsbereich des Standortes des Jobcenter Landkreis Kassel, das für Ihren letzten bekannten Wohnort zuständig ist, informiert darüber, dass ein Schriftstück an Sie zugestellt werden soll und wo dieses abgeholt werden kann.
Wichtige Hinweise
Die Post gilt als zugestellt, wenn seit dem Beginn des Aushangs zwei Wochen vergangen sind.
Die öffentliche Zustellung setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Zum Beispiel der Ablauf Ihrer Widerspruchsfrist.