Illustratives Bild für den Bereich Beratung und Vermittlung

Selbständigkeit & Gründung

Ziel unserer gemeinsamen Arbeit ist die Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit. In der Regel kann dies durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung am schnellsten erreicht werden. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann allerdings auch für Arbeitslose eine erfolgversprechende Option sein. Denn auch Gründungen aus der Arbeitslosigkeit haben Bestand. Wir können dabei unterstützen – mit Beratung und finanzieller Förderung!

Beratungsangebote

  • Sie bekommen bereits Bürgergeld und wollen sich selbständig machen?

    Sie besitzen berufliche Ausbildungen und Erfahrungen, haben kaufmännische Kenntnisse und sind es gewohnt, eigenständig zu handeln? Dennoch finden Sie keine geeignete Arbeitsstelle? Dann kann eine Selbständigkeit eine gute Alternative sein. Eine neue Geschäftsidee braucht Anlaufzeit und manchmal braucht es ein wenig Zeit, um tragfähig und finanziell unabhängig auf eigenen Beinen stehen zu können. Hier im Jobcenter bekommen Sie fachkundige Beratung, wie Ihre nächsten Schritte aussehen können. Wir klären Ihre offenen Fragen und prüfen Anspruchsvoraussetzungen. Wir informieren Sie auch dazu, welche anderen Stellen Ihnen weiterhelfen können. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. 

  • Sie sind bereits selbständig und wollen einen Antrag auf Bürgergeld stellen?

    Im Jobcenter werden Sie vom Kompetenzteam für Selbständige beraten und unterstützt. Sie erhalten ein Erstgespräch, in dem geklärt wird, warum Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit in Schieflage geraten sind und wie die weitere Ausgestaltung Ihrer Tätigkeit sein könnte. Berufliche Alternativen können genauso herausgearbeitet werden wie mögliche Coachings in speziellen Bereichen. In den Folgegesprächen werden gemeinsam weitere Ziele erarbeitet. Sie arbeiten selber aktiv an den Zielen und bestimmen diese in einem Kooperationsplan mit. Die Mitarbeitenden aus dem Leistungsbereich berechnen, ob und wieviel Anspruch auf Bürgergeld Sie haben. Wenn ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, wird auch Ihr Krankenversicherungsschutz sichergestellt. Die Grundlage zur Berechnung Ihres Bürgergeldes ist die Anlage EKS, in der Sie uns eine Prognose über die Einnahmen und Ausgaben aus Ihrer selbständigen Tätigkeit für die kommenden 6 Monate geben.

  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

    Unter dem Begriff „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“, abgekürzt LES, werden die Unterstützungsangebote zusammengefasst. Weitere Informationen, zum Beispiel zu den genauen Voraussetzungen für die Förderung, finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit unter Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen oder Sie sprechen Ihre persönliche Ansprechperson an und lassen sich beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

  • Einstiegsgeld für Existenzgründung

    Wenn Sie sich selbständig machen, fördern wir Sie dabei in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld für eine Existenzgründung. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet Ihre Ansprechperson im Jobcenter. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin oder informieren Sie sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit vorab über das Einstiegsgeld für eine Selbständigkeit